eLizzy & eLazzy, die umweltfreundlichen Elektro-Kabinenroller
Informationen zu Führerschein und Kennzeichen für beide Fahrzeuge
20 und 25 km/h Variante:
• Mindestalter 15 Jahre (§10 FeV)
• Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird benötigt
• Ausnahme: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung und keinen Führerschein
45 km/h Variante:
• Mindestalter 16 Jahre (§10 FeV)
• Führerscheinklasse AM wird benötigt. Die Klasse AM ist Bestandteil der Führerscheinklassen A, B und T.
Es besteht für beide Fahrzeugtypen eine Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen). Eine EU-Betriebserlaubnis (COC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Papier kann bei der Versicherung ein Kennzeichen bezogen werden.